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Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Aktuelles > Müllrechnung Bezugsjahr 2024 – Zusatzgebühr aufgrund staatlicher Bestimmungen (ARERA).
Mit dem Jahr 2024 fällt eine Zusatzgebühr auf die Müllrechnung an. Diese wird von der staatlichen Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt ARERA vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um zwei sogenannte Ausgleichskomponenten, die zur Müllgebühr der Gemeinde dazugerechnet werden müssen. Konkret betrifft eine Komponente Ausgaben des Staates, die durch die Bewirtschaftung von zufällig und freiwillig gesammelten Abfällen entstehen. Die zweite Komponente betrifft die Deckung von Bewirtschaftungskosten der Abfälle aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen und Katastrophen. Diese beiden Ausgleichsbestandteile betragen für das Jahr 2024 0,10 Euro und 1,50 Euro je Nutzung und werden in den Rechnungen an die Nutzer separat ausgewiesen. Die so eingenommenen Beträge müssen von der Gemeinde an die ARERA weiterbezahlt werden.
19.02.2025